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Statuten der Vereinigung für Kulturgut Uzwil


​I. Grundsatzbestimmungen


1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Vereinigung für Kulturgut Uzwil“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB mit Sitz in der politischen Gemeinde Uzwil.

2. Zweck

Die Vereinigung bezweckt, in Uzwil und Umgebung vorhandenes Kulturgut, Altertümer, Raritäten und Gegenstände von historischem und/oder lokalem Wert vor Veräusserung, Vernichtung oder Zerfall zu retten, sowie bei Gemeinde und Bevölkerung das Interesse für Kulturgut und Brauchtum wach zu halten. Die Vereinigung kann weitere kulturelle Aufgaben übernehmen. 

II. Mitgliedschaften 

3. Aktivmitglieder

Aktivmitglieder der „Vereinigung für Kulturgut Uzwil“ können sein:
a) Privatpersonen
b) Körperschaften, Gesellschaften, Vereine 

4. Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 

5. Ehrenmitglieder

Personen, die sich um die „Vereinigung für Kulturgut Uzwil“ besonders verdient gemacht haben, können von der ordentlichen Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 

6. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der Vereinigung erlöscht:
- bei schriftlicher Austrittsmeldung an den Vorstand
- stillschweigend bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages

 III. Finanzen 

7. Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr 

8. Einnahmen

Die Einnahmen der Vereinigung bestehen aus:
Mitgliederbeiträgen
Gönnerbeiträgen
Schenkungen und Vermächtnissen
Erträgen von Aktivitäten 

9. Haftung

Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. 

IV. Organisation 

10. Organe

Die Organe der Vereinigung sind:

- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Geschäftsprüfungskommission 

V. Verwaltung 

11. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird jährlich durchgeführt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. 

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens 15 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen. 

Jedes Mitglied ist stimm-und wahlberechtigt.
Kollektivmitglieder haben nur auf eine Stimme Anrecht. 

Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:

Wahl der Stimmenzähler
Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Jahresbericht
Jahresrechnung und Bericht der Geschäftsprüfungskommission
Wahlen: Präsident, Vorstand, Geschäftsprüfungskommission
Zielsetzung und Voranschlag, inkl. Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Allgemeine Umfrage 

Eventual-Traktandum:

Statutenänderungen

Diese verlangen die Zustimmung von mindestens 2/3 der Teilnehmer an der ordentlichen Mitgliederversammlung. Anträge müssen schriftlich mit der Einladung bekannt gegeben werden. 

12. Vorstand

Der Vorstand leitet die ordentlichen Geschäfte der Vereinigung. Als geschäftsführendes Organ vertritt er die Interessen des Vereins nach aussen und gegenüber den Behörden. Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt werden. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. 

Seine Aufgaben und Kompetenzen umfassen:
Vollzug und Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Kontaktnahme mit ähnlichen Organisationen
Erwerb von Kulturgütern bis zu einem Betrag von CHF 5000.00.
Organisation von Veranstaltungen
Veranlassen von Veröffentlichungen
Erstellen einer längerfristigen Planung 

13. Geschäftsprüfungskommission

Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern. Diese prüfen Budget, Inventar, Rechnungen, Buchführung, Belege und Kassabestände. Ueber Zwischen-und Schlussrevision erstatten sie Bericht und Antrag zuhanden der Mitgliederversammlung.

VI. Schlussbestimmungen 

14. Auflösung des Vereins

Die Vereinigung wird aufgelöst, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder die Auflösung beschliessen. Im Falle der Auflösung ist jeder Anspruch der Mitglieder auf das Vereinsvermögen ausgeschlossen. 

Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Treuhänder, welcher das Vereinsvermögen (Inventar und Barmittel) so lange verwaltet, bis sich ein Uebernehmer mit gleicher Zielsetzung wie der Verein findet. 

Ersetzt Statuten vom 05. Mai 1997 

Uzwil, 04. Juni 2007 

Der Präsident                                     Der Aktuar

Markus Mahler                                    Roger Affolter