Statuten der Vereinigung für Kulturgut Uzwil
I. Grundsatzbestimmungen
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Vereinigung für Kulturgut Uzwil“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB mit Sitz in der politischen Gemeinde Uzwil.
2. Zweck
Die Vereinigung bezweckt, in Uzwil und Umgebung vorhandenes Kulturgut, Altertümer, Raritäten und Gegenstände von historischem und/oder lokalem Wert vor Veräusserung, Vernichtung oder Zerfall zu retten, sowie bei Gemeinde und Bevölkerung das Interesse für Kulturgut und Brauchtum wach zu halten. Die Vereinigung kann weitere kulturelle Aufgaben übernehmen.
II. Mitgliedschaften
3. Aktivmitglieder
Aktivmitglieder der „Vereinigung für Kulturgut Uzwil“ können sein:
a) Privatpersonen
b) Körperschaften, Gesellschaften, Vereine
4. Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
5. Ehrenmitglieder
Personen, die sich um die „Vereinigung für Kulturgut Uzwil“ besonders verdient gemacht haben, können von der ordentlichen Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
6. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft der Vereinigung erlöscht:
- bei schriftlicher Austrittsmeldung an den Vorstand
- stillschweigend bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages
III. Finanzen
7. Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr
8. Einnahmen
Die Einnahmen der Vereinigung bestehen aus:
Mitgliederbeiträgen
Gönnerbeiträgen
Schenkungen und Vermächtnissen
Erträgen von Aktivitäten
9. Haftung
Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen
IV. Organisation
10. Organe
Die Organe der Vereinigung sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Geschäftsprüfungskommission
V. Verwaltung
11. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird jährlich durchgeführt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens 15 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen.
Jedes Mitglied ist stimm-und wahlberechtigt.
Kollektivmitglieder haben nur auf eine Stimme Anrecht.
Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:
Wahl der Stimmenzähler
Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Jahresbericht
Jahresrechnung und Bericht der Geschäftsprüfungskommission
Wahlen: Präsident, Vorstand, Geschäftsprüfungskommission
Zielsetzung und Voranschlag, inkl. Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Allgemeine Umfrage
Eventual-Traktandum:
Statutenänderungen
Diese verlangen die Zustimmung von mindestens 2/3 der Teilnehmer an der ordentlichen Mitgliederversammlung. Anträge müssen schriftlich mit der Einladung bekannt gegeben werden.
12. Vorstand
Der Vorstand leitet die ordentlichen Geschäfte der Vereinigung. Als geschäftsführendes Organ vertritt er die Interessen des Vereins nach aussen und gegenüber den Behörden. Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt werden. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
Seine Aufgaben und Kompetenzen umfassen:
Vollzug und Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Kontaktnahme mit ähnlichen Organisationen
Erwerb von Kulturgütern bis zu einem Betrag von CHF 5000.00.
Organisation von Veranstaltungen
Veranlassen von Veröffentlichungen
Erstellen einer längerfristigen Planung
13. Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern. Diese prüfen Budget, Inventar, Rechnungen, Buchführung, Belege und Kassabestände. Ueber Zwischen-und Schlussrevision erstatten sie Bericht und Antrag zuhanden der Mitgliederversammlung.
VI. Schlussbestimmungen
14. Auflösung des Vereins
Die Vereinigung wird aufgelöst, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder die Auflösung beschliessen. Im Falle der Auflösung ist jeder Anspruch der Mitglieder auf das Vereinsvermögen ausgeschlossen.
Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Treuhänder, welcher das Vereinsvermögen (Inventar und Barmittel) so lange verwaltet, bis sich ein Uebernehmer mit gleicher Zielsetzung wie der Verein findet.
Ersetzt Statuten vom 05. Mai 1997
Uzwil, 04. Juni 2007
Der Präsident
Der Aktuar
Markus Mahler
Roger Affolter